Immobilienbewertung Immobiliengutachten für das Finanzamt
Ich helfe Personen, die bei einer Immobilienbewertung ein genaues Immobiliengutachten z.B für das Finanzamt benötigen.
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Sie benötigen eine Immobilienbewertung,
wenn Sie eine Erbschaft erhalten sobald Sie vom Finanzamt Post bekommen. Eine Immobilienbewertung ist auch für gerechte Erbaufteilungen und Erbabfindungen unverzichtbar. Bei Erbschaften und Schenkungen ist es die Regel, dass der vom Finanzamt festgestellte Wert zu hoch ausfällt, weshalb Sie sich durch eine Immobilienbewertung eines Sachverständigen wie mich, dagegen wehren können, indem ich den niedrigeren Wert nachweise.
Das sollen Sie bei einer Immobilienbewertung für das Finanzamt beachten
Die Verkehrswertermittlung von Immobilien ist gesetzlich geregelt und findet ihre Grundlage in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Dabei muss eine Immobilienbewertung für Experten nachvollziehbar und für Laien verständlich sein, um ein fundiertes Ergebnis zu erzielen.
Ein Immobiliengutachten ist eine individuelle Urkunde, die Aufschluss über den Wert und Zustand einer Immobilie gibt. Gerichte, Behörden und Finanzämter stellen hohe Ansprüche an eine Immobilienwertermittlung, da diese unter anderem für erbschaftssteuerliche Belange, gerechte Erbaufteilungen oder Scheidungen unabdingbar ist.
Für eine korrekte Immobilienbewertung werden von akkreditierter Stelle zertifizierte Immobiliensachverständige nach der DIN EN ISO/IEC 17024 herangezogen. Diese erfüllen die hohen Anforderungen, die von Gesetzgeber und Institutionen gestellt werden, um ein fachlich fundiertes und präzises Immobiliengutachten zu erstellen.